Bei der Werbung für Zigaretten und auf den Schachteln selbst muss der Hinweis auf die negativen Folgen des Rauchens stehen. Also muss konsequenterweise auch der Werbung für Abtreibungen dieser Hinweis zugefügt werden, genauso wie in der Abtreibungseinrichtung darauf hingewiesen werden muss. Denn Abtreibung ist weit schlimmer als Rauchen.
Die negativen Folgen des Rauchens sind nicht Ziel der Handlung, sie können aber dennoch auftreten, bzw. treten meist auf, wenn auch nicht sofort. Dies genügt als Begründung für die Verpflichtung zu diesen Hinweisen.
Die negative hauptsächliche, direkt beabsichtigte, Folge der Abtreibung, nämlich der Tod des Ungeborenen, ist das Ziel dieser Handlung, tritt also immer und sofort auf. Die Pflicht zum Hinweis darauf ist also noch dringlicher und noch klarer gegeben.
Aber es gibt auch noch weitere negative Folgen der Tötungshandlung, nämlich für die Frau. Es gibt verschiedene medizinische Komplikationen - also körperliche Schäden - für die Mutter. Die …
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