@a.t.m.: Vielleicht hilft Ihnen das weiter:
Vielleicht erkennen Sie, wenn Sie diese Paragraphen der für immer gültigen Bulle "Cum ex Apostolatus" lesen, dass ich recht handle und alle Dogmen glaube. Wenn es keinen gültigen Papst gibt, kann ich auch keinem gehorchen.
Einen häretischen und somit ungültigen Papst haben wir zu meiden - so befiehlt es der gültige Papst Pius IV. in seiner Bulle.
Wie kommen Sie nur auf die Idee, dieses abgefallene Rom ständig hier anzuprangern (womit Sie ja recht haben) und zugleich in der Hl. Messe für einen "Papst" Franziskus zu beten, der gar nicht Papst ist!?
Und nie war!
Wie halten Sie nur diesen Zwiespalt und Widersinn aus?
Kein Häretiker ist Papst! Auch kein Benedikt, keinWojtyla, kein Montini und kein Roncalli!
Die Häresien von J. Ratzinger, die er öffentlich in seinen Büchern verkündet, sind gravierender als die von Luther!
Nicht ich bin häretisch, sondern Sie hängen leider Schismatikern an - den Piusbrüdern.
Aus der Bulle "Cum ex Apostolatus:
§6. Inhaltsangabe: Prälaten und Bischöfe, die vor ihrer Erhebung offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen sind, verlieren automatisch alle Autorität und jegliches Amt. Ihre Erhebung ist nichtig und kann in keiner Weise gültig gemacht werden.
Wir fügen hinzu, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten Römischen Kirche, auch – wie vorbemerkt – ein Legat oder auch ein Römischer Pontifex (Papst) vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl zum Römischen Pontifex (Papst) vom katholischen Glauben abgewichen, in eine Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen und verursacht hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt ist, null und nichtig und wertlos.
Sie kann nicht durch die Annahme der Bischofsweihe oder die nachfolgende Übernahme der Leitung und Verwaltung, auch nicht durch die „Inthronisation des Römischen Pontifex“ selbst oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig geworden bezeichnet werden, noch Gültigkeit erlangen, noch als gültig in irgendeinem Teilbereich angesehen werden. Man muß dafürhalten, daß allen die auf solche Weise zu Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen oder Primaten befördert wurden, in geistlichen und zeitlichen Angelegenheiten eine nichtige Verwaltungsbefugnis zu erteilt worden ist oder zu erteilt wird. Alles und jedes, das durch sie wie auch immer ausgesprochen, geschaffen, vollzogen und verwaltet wurde, und alles, was daraus folgte, entbehrt der Gültigkeit und kann überhaupt keine Sicherheit und auch niemandem ein Recht verleihen. So gehen die so Beförderten und Gewählten eo ipso (=von selbst) und ohne irgendeine Erklärung jeglicher Würde, Stellung, Ehre, jeglichen Titels, jeglicher Autorität, jeglichen Amtes und jeglicher Vollmacht verlustig, selbst wenn alle und jeder einzelne so Beförderte oder Gewählte vorher vom Glauben nicht abgewichen wären und nicht Häretiker gewesen wären und nicht ins Schisma verfallen wären oder es hervorgerufen oder veranlaßt hätten.
§7. Inhaltsangabe: Ihren Untergebenen ist es erlaubt, den Gehorsam und die Ergebenheit ungestraft zu verweigern....
Untergebenen Personen, und zwar sowohl Weltgeistlichen und Ordensgeistlichen als auch Laien, auch Kardinälen, auch solchen, die an der Wahl des Papstes, der zuvor vom Glauben abgefallen oder Häretiker oder Schismatiker war, teilgenommen oder sonstwie zugestimmt und ihm das Gehorsamsversprechen geleistet und ihm gehuldigt haben, .......
.... ist es gestattet, sich von der Gehorsamspflicht und Ergebenheit gegenüber den so Beförderten oder Gewählten jederzeit ungestraft loszusagen und diese wie Zauberer, Heiden, Zöllner und Häresiarchen zu meiden.
§10. Inhaltsangabe: Strafsanktionen.
Es ist also niemandem erlaubt, dieses Schriftstück unserer Gutheißung, Erneuerung, Sanktion, Bestimmung, Aufhebung, Willensäußerung und Dekrets zu verstümmeln oder vermessenerweise dagegen anzugehen. Wenn jemand das versuchen sollte, soll er wissen, daß er sich den Unwillen des Allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus zuzieht. Gegeben zu Rom bei Sankt Peter, im 1559. Jahr der Menschwerdung des Herrn, am 15. Tag vor den Kalenden des März (= 15. Februar), im vierten Jahr unsere Pontifikats.
† Ich Paulus, Bischof der Katholischen Kirche, habe unterschrieben.
(Es folgen die Unterschriften der 31 Kardinäle.)